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Europäisches Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte
und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Biomedizin (Übereinkommen über Menschenrechte
und Biomedizin) Zusatzprotokoll über
das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen
Stellungnahme der NOGERETE
Die NOGERETE (Feministische Organisation gegen Gen- und Reproduktionstechnologie,Bern) lehnt den Beitritt der Schweiz
zur Biomedizin-Konvention ab. Diese Konvention richtet sich beinahe in allen Punkten nach den Wünschen der Forscher und Forscherinnen
und nicht nach den Menschen, die in ihrer körperlichen Integrität von den neuen Forschungen und wissenschaftlichen Möglichkeiten
zentral betroffen sind. Mit der Relativierung der Menschenrechtsgarantien in der Medizin setzt sich der Europarat, der
für die Wahrung der Menschenrechte in Europa steht, in Widerspruch zu seinen eigenen Zielen. Die Verabschiedung der Europäischen
Menschenrechtskonvention vor 50 Jahren stand in einem Zusammenhang mit den Nazi-Verbrechen. Solche Greueltaten sollen in Europa
nie mehr vorkommen können. Heute, rund 50 Jahre später, legt derselbe Europarat eine Konvention vor, die in ihrer Zielsetzung
an diese dunkle Vergangenheit erinnert. Die Hochhaltung der internationalen Menschenrechtskonventionen, die in der Präambel
gepriesen wird, ist in den Bestimmungen dieser Biomedizin-Konvention nicht wiederzufinden.
Die Konvention sieht vor,
dass die Einzelstaaten frei sind, einen strengeren Menschenrechtsschutz vorzusehen (Art. 27). Diese Mindestgarantieregel bricht
einerseits mit dem Prinzip der Universalität von Menschenrechten, indem sie unterschiedliche Menschenrechtsstandards für verschiedene
Menschengruppen grundsätzlich als gerechtfertigt propagiert. Andererseits wird mit dieser Regel den StimmbürgerInnen der Mitgliedstaaten
Sand in die Augen gestreut. Sie täuscht darüber hinweg, dass durch den Beitritt zur Konvention Länder mit hohen Standards
- über kurz oder lang - ihre Schutzrechte auf das Niveau der Konvention senken werden. Aus anderen Politikbereichen ist
bekannt, dass hohe Schutznormen unter Hinweis auf den "Forschungsplatz Schweiz" bekämpft werden, und regelmässig aus Wettbewerbsgründen
gesenkt werden.
Ziel dieser Konvention ist die Aushöhlung der Menschenrechte im Bereich der medizinischen Forschung.
Wegleitend für die Ausarbeitung der Konvention ist das Interesse der Forschung und der Medizin nach "laisser faire" und
nach Lieferung von genügend Menschenmaterial für deren Forschungen und nicht die Verpflichtung, die Grundrechte der betroffenen
Einzelpersonen oder Menschengruppen zu achten und zu schützen. Wir lehnen den Beitritt der Schweiz zu dieser Konvention ab.
Bern, 26.2.1999
Aktuelles auf der Webseite des Komitees zum Schutz der Menschenwürde
Stellungnahme 1999
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