|
|
|
|
Tiere als Ersatzteillager der Transplantationsmedizin?
Mit dem Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin hat sich der Bund auf diesem Gebiet umfassende neue Kompetenzen
gesichert.
Zitate aus der Kampagne gegen den Verfassungsartikel zur Transplantationsmedizin:
"Bei Annahme
der neuen Verfassungsbestimmung erhält der Bund unter anderem auch weitreichende gesetzgeberische Kompetenzen für die Uebertragung
von tierischen Organen, Geweben und Zellen auf den Menschen. Damit wird jedoch ein riesiges Problemfeld eröffnet mit unkalkulierbaren
neuen Infektionsrisiken für den Menschen. Die ethischen Fragen (aus tierschützerischer Sicht)werden vernachlässigt, ebenso
die Klärung der Haftung und der sozialen Folgen. Der Bund verfügt bereits heute in wichtigen Teilbereichen der Transplantationsmedizin
über verfassungsmässige Kompetenzen, sodass keine Notwendigkeit besteht, diese weiter auszubauen, bevor die zahlreichen brisanten
Fragen mit der Bevölkerung diskutiert sind." (Dr. Ruth Gonseth, Präsidentin der SAG und Nationalrätin GPS)
"Mit
der Xenotransplantation wird den Tieren massivstes Tierleid auferlegt. Sie werden ihrer Integrität völlig beraubt, genmanipuliert
und zu Ersatzteillagern degradiert. Ein Verfassungsartikel, der diesem Tierleid keine Rechnung trägt, darf nicht in der Verfassung
verankert werden." (Bernhard Trachsel, Zürcher Tierschutz)
"Die Weiterentwicklung der Xenotransplantation muss
aus Verantwortung gegenüber Mensch und Tier gestoppt werden. Bei der Transplantation von lebenden tierischen Organen und Geweben
werden die natürlichen Art-Barrieren umgangen und damit die Uebertragung von neuen Infektionskrankheiten vom Tier auf den
Menschen erleichtert. Die sehr teure Xenotransplantations-Forschung führt zu einer Aufblähung der Spitzenmedizin mit unbezahlbarem
Kostenschub. Sie behindert zudem die Anstrengungen, um mit präventiven Massnahmen den Bedarf an Spenderorganen zu verringern.
Die Grundlagenforschung für ursächliche Therapien von Erkrankungen, die zum Organversagen führen, würde massiv geschwächt.
(Dr. med. Bernhard Rüetschi, Aerztinnen und Aerzte für Tierschutz in der Medizin)
Auch im Bereich der menschlichen
Transplantate bestehen heute fast unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten bei den Kriterien für eine Entnahme von noch lebenden
Organen bei sogenannt hirntoten Menschen. Die diesbezügliche Vielfalt der heutigen kantonalen Gesetze bringt den fehlenden
Konsens bei diesen heiklen Fragen deutlich zum Ausdruck und darf nicht ohne Diskussion mit der Bevölkerung geopfert werden."
(Dr. Ruth Gonseth, Präsidentin der SAG und Nationalrätin GPS)
"Der Bund kann Kriterien für eine gerechte Zuteilung
von Organen kaum festlegen, ohne gleichzeitig wieder neue Diskriminierungen zu schaffen. Wem wird Priorität gegeben, dem kränksten
und schwächsten, dem jüngsten oder ältesten, der Familienmutter oder dem Familienvater, der Managerin oder dem Asylbewerber?
Mit der Festlegung von Kriterien der Zuteilungsgerechtigkeit wird die Unterscheidung zwischen wertem und unwertem Leben quasi
institutionalisiert."
Margrit von Felten, Nationalrätin Vertreterin der feministischen Organisation NOGERETE
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|