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Transplantation?
Nein danke!

Seit dem 7. Februar 1999 steht in der Schweizer Verfassung ein neuer Artikel zur Transplantationsmedizin.

Am 1. Juli 2007 tritt das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen in Kraft.

Mit dem Begriff der Verteilungsgerechtigkeit wird für eine sehr umstrittene Form der "Organspende" geworben: Die Organentnahme von "hirntoten" Menschen. Obwohl Organentnahmen bei Sterbenden praktisch nie mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen, wird die Fiktion der "freiwilligen Spende" aufrechterhalten. Organe "gerecht" zu verteilen ist unmöglich, da es nie genügend Organe für alle geben kann. Verteilungsgerechtigkeit ist somit ein reiner Mythos. Organtransplantationen führen zur Einteilung in "wertes" und "unwertes" Leben, und bisher anerkannte ethische Grundsätze werden in Frage gestellt.

Hirntot oder tot?

Die Transplantationsmedizin stützt sich heute u.a. auf das Konzept des Hirntodes. Diese Todesdefinition wurde von der Medizin eigens dazu eingeführt, um Organe von sterbenden Menschen zu einem technisch optimalen Zeitpunkt entnehmen zu können. "Hirntot" ist aber nicht gleich tot, es bedeutet lediglich, dass Hirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind. Mit der Organentnahme und mit dem anschliessenden Abstellen der lebenserhaltenden Geräte wird der Mensch getötet. Die Transplantationsmedizin verletzt damit das Kerngebot einer humanen Gesellschaftsordnung: Das Tötungsverbot. Bereits heute laufen insbesondere junge Unfallopfer Gefahr, auf diese Weise ums Leben zu kommen.

Aus diesem Grund brauchen auch Sie einen Ausweis. Ganz besonders, wenn Sie auf Reisen sind.

Was muss ich wissen?

Die gesetzlichen Regelungen über die Transplantationsmedizin sind in jedem Land wieder anders.

Es gibt im Wesentlichen zwei Modelle für die Organentnahme an nichteinwilligungsfähigen, z.B. bewusstlosen Personen:

Zustimmungmodell
Eine Organentnahme erfolgt nur bei ausdrücklicher Zustimmung

a) der betroffenen Person (enges Zustimmungsmodell)
gilt derzeit in Japan und Südkorea

b )oder der Angehörigen (erweiteres Zustimmungsmodell)
gilt derzeit in Australien, Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Irland, Island, Litauen, Niederlande, Rumänien, Türkei, USA und in der Schweiz

Widerspruchsmodell
Eine Organentnahme kann erfolgen,wenn kein ausdrücklicher Widerspruch angemeldet wird

a) von der betroffenen Person selbst (enge Widerspruchslösung)
Gilt derzeit in Argentinien, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

b) von Angehörigen (erweiterte Widerspruchslösung)
Gilt derzeit in Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Liechtenstein, Russland, Schweden, Zypern.

Notstandslösung
Eine Entnahme der Organe ist bei dieser Regelung in jedem Fall zulässig - auch gegen den erklärten Willen der betroffenen Person.
Gilt derzeit in Bulgarien.

Organhandel
Iran ist bisher das einzige Land der Welt, in dem das Gesetz den finanziellen Entgelt einer Organspende nicht vebietet.

 

Es ist also wichtig, unmissverständlich kund zu tun, welche Position Sie zur Transplantation einnehmen: Aber auch ein Ausweis kann keine Sicherheit garantieren. Wichtig ist, dass Sie mit Ihren nahen Verwandten darüber sprechen. In naher Zukunft kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Schutz der PatientInnenrechte ein Hauptanliegen der Medizin sein wird; eher wird der sogenannte "Organmangel" die medizinische Praxis bestimmen. Die Organbeschaffung soll nun per Gesetz organisiert werden. Mit der Ankurbelung des Organmarktes werden Angriffe auf die körperliche Integrität systematisch ausgebaut, legalisiert und der ideologische Boden für eine künftige, menschenverachtende Gesundheitspolitik vorbereitet.

Was kann ich tun?

  • Den Ausweis (pdf) runterladen, ausfüllen, mehrfach kopieren und an nahe Verwandte und den Hausarzt verteilen.
  • Mit den Verwandten darüber sprechen.
  • Ausweis z.B. im Portemonnaie auf sich tragen.

NoTransplantausweis herunterladen pdf